Other

Wer hat Anspruch auf lastenzuschuss?

Wer hat Anspruch auf lastenzuschuss?

Anspruch auf den Lastenzuschuss haben unter anderem Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Kleinsiedlungen sowie Inhaber von Dauerwohnrechten und Erbbauberechtigte, die mit eigenem Einkommen den Lebensunterhalt sichern können, aber die Wohnkosten nicht allein aufbringen können.

Wie bekomme ich lastenzuschuss?

Immobilieneigentümer können den Lastenzuschuss direkt beim zuständigen Wohngeldamt beantragen. Dieser wird in der Regel höchstens für ein Jahr gewährt. Nach diesem Jahr überprüft das Amt, ob der Lastenzuschuss auch weiterhin erforderlich ist.

Welche Unterlagen für lastenzuschuss?

Zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie weiterhin folgende Bescheide/Nachweise: Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen, Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Bescheid über Eigenheimzulage.

Kann man Wohngeld online beantragen?

Einfach, schnell und sicher. Deshalb soll das Wohngeld zukünftig online beantragt werden. In einem entsprechenden Online-Portal sollen alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten abrufbar sein. Antragsteller werden bequem durch den Antrag geführt und brauchen jede Information nur einmal zu übermitteln.

Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen?

Wie viel Einkommen darf ich haben um Wohngeld zu bekommen? Die monatliche Einkommensgrenze in Mietstufe I liegt für einen 1-Personen-Haushalt bei 961 Euro. Bei einem 2-Personen-Haushalt liegt sie bei 1.314 Euro und bei einem 3-Personen-Haushalt bei 1.605 Euro.

Wer bekommt den Wohngeldzuschuss?

Wohngeld kann jeder Bundesbürger beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen) – aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken.

Wie hoch darf das Einkommen sein bei lastenzuschuss?

Was ist ein Antrag auf Lastenzuschuss?

Übersteigen die Wohnkosten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Antragstellers, greift der Lastenzuschuss. Ein Lastenzuschuss kann nur beantragt werden, wenn die Eigentümer ihren Wohnraum selbst bewohnen und die dafür nötige finanzielle Last selbst aufbringen müssen.

Wann bekommt man einen lastenzuschuss?

Wenn das Einkommen wegbricht, kann ein sogenannter Lastenzuschuss beantragt werden. Kurzarbeit, Jobverlust, das Einkommen fällt unvorhergesehen komplett oder zum Teil weg – Zinsen und Tilgung müssen aber weiterhin bezahlt werden. Für Mieter gibt es dann das Wohngeld – für Eigentümer den Lastenzuschuss.

Welche Nachweise für Wohngeld?

Welche Unterlagen für Wohngeldantrag benötigt? Neben dem Wohngeldantrag selbst werden Personalausweis oder Reisepass benötigt. Darüber hinaus der Mietvertrag, Meldebescheinigung sowie Einkommensnachweise. Weitere Infos unter “erforderliche Unterlagen“.

Was braucht man alles um Wohngeld zu beantragen?

Wohngeld beantragen: Erforderliche Unterlagen und Nachweise

  1. der ausgefüllte Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss (Mieter) oder Lastenzuschuss (Eigentümer))
  2. Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe über Größe sowie Baujahr des Wohnraums)
  3. Mietvertrag und Mietquittung.
  4. Personalausweis oder Reisepass.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen Erwerbsbeteiligung Einkommensgrenze nach dem WFNG (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum)
Erwerbslose 23.310 Euro
3 (Ehepaar mit 1 Kind) Angestellte/Arbeiter 29.370 Euro
Beamte 29.370 Euro
4 (Ehepaar mit 2 Kindern) Angestellte/Arbeiter 35.430 Euro

Wie wird das Wohngeld gezahlt?

Es wird nur auf Antrag gezahlt, entweder als Mietzuschuss für den/die Mieter/in oder als Lastenzuschuss für den/die Eigentümer/in, jeweils für den selbst genutzten Wohnraum. Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt von der

Was ist ein Antrag auf Wohngeld?

Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss Antrag auf WohngeldWohngeldnummer, soweit bekannt (Lastenzuschuss) Erstantrag Erhöhungsantrag Weiterleistungsantrag Bewilligungsbeginn St.: 01.01.13 Angaben zur Überprüfung des Wohngeldanspruches bei Änderung der Verhältnisse Adresse der Wohngeldbehörde Eingangsstempel der Wohngeldbehörde

Was ist ein Antrag auf Wohngeld in Baden-Württemberg?

Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) Baden-Württemberg Eingangsstempel der Wohngeldbehörde Erstantrag Wichtige Hinweise: Allgemeines: Erhöhungsantrag Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss) Weiterleistungsantrag Angaben zur Überprüfung des Wohngeldanspruchs bei Änderung der Verhältnisse Wohngeldnummer, soweit bekannt Bewilligungsbeginn

Wann wird das Wohngeld geleistet?

Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig, da Wohngeld grundsätzlich nur vom Beginn des Monats an geleistet wird, in dem der Antrag eingegangen ist. Ausfüllhinweise: Zutreffende weiße Felder im Antrag bitte mit Druckschrift ausfüllen und zutreffende weiße Kästchen bitte ankreuzen .