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Wie bekomme ich eine werkstattkarte?

Wie bekomme ich eine werkstattkarte?

In Nordrhein-Westfalen können die Anträge online unter www.arbeitsschutz.nrw.de (Rubrik: Anträge online stellen) abgegeben werden. Eine Voraussetzung zur Ausstellung einer Werkstattkarte ist unter anderem eine Ermächtigung gemäß § 57b StVZO.

Was ist eine werkstattkarte?

Eine Werkstattkarte ermöglicht Betrieben Daten zu sichern und Arbeiten am Kontrollgerät durchzuführen. Ohne digitales Kontrollgerät geht für Berufskraftfahrer in LKW ab einer bestimmten Größe nichts.

Wer braucht eine werkstattkarte?

Jede Person darf nur Inhaber einer Werkstattkarte sein, jedoch bei mehreren Arbeitgebern (Werkstätten) kann je Werkstatt eine Werkstattkarte ausgegeben werden.

Wo kann ich eine unternehmenskarte beantragen?

Wo kann eine Unternehmenskarte beantragen werden? Anträge auf Ausstellung einer Unternehmenskarte können bei Autofahrerclubs wie ARBÖ oder ÖAMTC gestellt werden.

Wer stellt unternehmenskarte aus?

Aber wo stellen Sie den Antrag auf die Unternehmenskarte? Bei der Dekra, beim TÜV oder bei einer Kreisverwaltung bzw. dem Landesamt ist dies möglich. Wer als Ausgabestelle für Kontrollgerätekarten in Ihrem Bezirk agiert, unterscheidet sich je nach Wohnort.

Kann ich die Fahrerkarte auch online beantragen?

Eine Fahrerkarte kann bei einer Antragsstelle des ARBÖ oder ÖAMTC mündlich oder unter Verwendung des Antragsformulars (www.digitaltacho.at) beantragt werden.

Was ist die Unternehmerkarte?

Eine Unternehmenskarte kann alle Daten vom digitalen Fahrtenschreiber sichern und speichern. Wie der Name bereits verrät, ist eine Unternehmenskarte für eine Firma zu beantragen, um alle relevanten Daten der Beschäftigten hinsichtlich der Lenk- und Ruhezeiten aufzuzeichnen.

Wer benötigt eine Unternehmerkarte?

Firmen mit Fahrzeuge zum gewerblichen Gütertransport müssen eine Unternehmenskarte beantragen. Auch wenn die Unternehmenskarte zahlreiche Informationen verzeichnet, erfolgt auf dieser allerdings keine Speicherung von Daten, welche die Aktivitäten der Fahrer betreffen.

Wann brauche ich einen Tachoschreiber?

Grundsätzlich vorgeschrieben ist der digitale Tachograph für gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen, die ein Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen aufweisen. Fahrzeuge zur Güterbeförderung, deren zulässiges Gesamtgewicht 2,8 bis 3,5 Tonnen beträgt, unterliegen nicht der Einbaupflicht.

Was braucht man alles um eine Fahrerkarte zu beantragen?

Antragstellung einer Fahrerkarte: Kosten und Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass (wenn der Wohnsitz außerhalb der EU ist: zusätzlich eine Arbeitserlaubnis oder ein Arbeitsvertrag)
  • Aktuelles Lichtbild (3,5 cm x 4,5 cm, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung)

Wie schnell bekomme ich eine Fahrerkarte?

Eine Fahrerkarte kann nur beantragt werden, wenn ein Führerschein nach der zweiten EG-Führerscheinrichtlinie vorhanden ist. Besitzt der Antragsteller einen solchen (neuen) Führerschein nicht, ist zunächst dieser bei der Fahrerlaubnisbehörde zu beantragen.

Wie erfolgt die Ausgabe der Werkstattkarte?

Dabei handelt es sich unter anderem um Informationen über die Werkstattkarte, den Inhaber der Karte sowie die gefahrenen Fahrzeuge. Ebenso werden Daten zum Beginn und dem Ende des Arbeitstages verzeichnet. Die Ausgabe der Werkstattkarte erfolgt ausschließlich an qualifizierte Technike r.

Welche Informationen sind auf der Werkstattkarte vermerkt?

Folgende Informationen sind auf der Werkstattkarte vermerkt: Darüber hinaus speichert die Karte auch Daten, die sich über einen Computer oder einen Fahrtenschreiber auslesen lassen. Dabei handelt es sich unter anderem um Informationen über die Werkstattkarte, den Inhaber der Karte sowie die gefahrenen Fahrzeuge.

Was ist die Gebühr für die Werkstattkarte?

Die Gebühr des KBA liegt bei allen Fahrtenschreiberkarten einheitlich bei 12 Euro. Variieren kann allerdings der Verwaltungsanteil, denn dieser ergibt sich aus der Gebührenordnung der Bundesländer. Dieser Umstand führt dazu, dass die Werkstattkarte je nach Wohnort zwischen 30 und 50 Euro kostet.

Was ist die Gültigkeit der Werkstattkarte?

Gemäß § 7 Abs. 2. Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind beim Antrag der Werkstattkarte folgende Unterlagen vorzulegen: Die Gültigkeit der Werkstattkarte ist auf ein Jahr beschränkt, allerdings besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.