Q&A

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung?

Was ist ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung?

Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IVsoll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, durchgeführt.

Wann kann ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden?

Das Statusfeststellungsverfahren wird deswegen obligatorisch durchgeführt, sobald der Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge ein solcher Fall gemeldet wird.

Warum Statusfeststellungsverfahren?

Das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund dient dazu, Unklarheiten beim Sozialversicherungsstatus auszuräumen. Das ist wichtig, weil ein ungeklärter Sozialversicherungsstatus ernsthafte Konsequenzen haben kann. Das Verfahren kann beantragt werden.

Wer beantragt Statusfeststellungsverfahren?

Das Verfahren findet auf Grundlage von § 7a SGB IV statt und kann von jeder Person beantragt werden, die berechtigte Zweifel an ihrem Sozialversicherungsstatus hat. Neben der Durchführung auf Antrag gibt es auch noch die automatische Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens.

Wie mache ich ein Statusfeststellungsverfahren?

Eine Statusfeststellung kann durch die beteiligten Vertragspartner (Auftragnehmer und/oder Auftraggeber) beantragt werden. Jeder kann für sich entscheiden, ob ein Statusfeststellungsverfahren erfolgen soll. Eine vorherige Abstimmung oder Einigung über die Durchführung des Anfrageverfahrens ist nicht erforderlich.

Wer kann Statusfeststellungsverfahren einleiten?

Auftraggeber und Auftragnehmer stellen dazu einen Antrag auf Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Auch die Krankenkasse selbst kann ein Statusfeststellungsverfahren einleiten, ebenso ein Rentenversicherungsträger während einer Betriebsprüfung.

Wann ist es eine scheinselbstständigkeit?

Eine Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person zwar nach außen (z. B. mit einem Werkvertrag) als selbstständiger Unternehmer auftritt, ihre Aufgaben aber wie ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer erfüllt.

Was kostet ein Statusfeststellungsverfahren?

Entstehen durch ein Statusfeststellungsverfahren Kosten? – Nein. Der Verwaltungsakt an sich, das heißt die Durchführung des Statusfeststellungsverfahrens durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund, verursacht zunächst einmal keine Kosten im Sinne einer „Bearbeitungsgebühr“ oder ähnlichem.

Was bedeutet Status bei Beginn der Beschäftigung?

Zu „Status bei Beginn der Beschäftigung“ Die unter „Status bei Beginn der Beschäftigung“ aufgeführten Kriterien sind für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung des Arbeitnehmers relevant: Schüler sind grundsätzlich in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB III).

Was ist ein Versicherungsrechtlicher Status?

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung ist zu klären, ob die Tätigkeit tatsächlich eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne darstellt oder ob die Mitarbeit in Gleichstellung mit dem Betriebsinhaber auf familienhafter Basis (familienhafte Mithilfe) erfolgt.

Wer entscheidet über Versicherungspflicht?

Die Einzugsstelle entscheidet über die Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Besteht eine private Krankenversicherung ist dennoch eine gesetzliche Krankenkasse zuständig.

Wer muss Scheinselbständigkeit prüfen?

Ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, prüft der Deutsche Rentenversicherung Bund durch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren. Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber können bei der Clearingstelle der Rentenversicherung für klare Verhältnisse sorgen.

Was soll mit dem Statusfeststellungsverfahren durchgeführt werden?

Mit dem Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IVsoll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbstständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle, 10704 Berlin, durchgeführt.

Wer kann eine Statusfeststellung beantragen?

Beteiligte, die eine Statusfeststellung beantragen können, sind die Vertragspartner ( z. B. Auftragnehmer und Auftraggeber), jedoch keine anderen Versicherungsträger. Jeder Beteiligte kann das Anfrageverfahren allein beantragen, die Beteiligten brauchen sich in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht einig zu sein.

Wie können sie einen Antrag zur Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens senden?

Hier finden Sie Anträge zur Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens. Den Antrag können Sie auch elektronisch an die De-Mailadresse. [email protected]. senden. Weitere Informationen zum Thema De-Mail

Warum gilt das obligatorische Statusfeststellungsverfahren?

Daher gilt das obligatorische Statusfeststellungsverfahren auch bei der Anmeldung eines geschäftsführenden Gesellschafters einer UG (haftungsbeschränkt). Auch hier ist das Statuskennzeichen „2“ zu vergeben.