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Wie beantrage ich Betreuungsgeld in Bayern?

Wie beantrage ich Betreuungsgeld in Bayern?

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales beantwortet über das Servicetelefon 0931 32090929 (Mo-Fr 8-12 Uhr) Fragen zum Betreuungsgeld und bietet unter www.betreuungsgeld.bayern.de ein Faltblatt mit weiterführenden Informationen.

Wo bekomme ich einen Antrag auf Betreuungsgeld?

Wer in Nordrhein-Westfalen Betreuungsgeld beantragen möchte, muss sich an die örtliche Verwaltung des Kreises oder der kreisfreien Stadt wenden. Die Verordnung tritt am 1. August 2013 – gleichzeitig mit dem Betreuungsgeldgesetz – in Kraft.

Wie hoch ist das Betreuungsgeld in Bayern?

→ Das Betreuungsgeld beträgt für jedes Kind 150 € pro Monat. → Für jedes Kind wird längstens für 22 Lebensmonate Betreuungsgeld gezahlt. Das Betreuungsgeld wird beim Arbeitslosengeld II, Sozial- hilfe und Kinderzuschlag in voller Höhe als Einkommen berücksichtigt.

Wo beantrage ich das bayerische familiengeld?

Bezieht eine Familie kein Elterngeld, dann kann der Online-Antrag auf Familiengeld, frühestens 3 Monate vor beabsichtigtem Leistungsbeginn, unter www.zbfs.bayern.de > Familie, Kinder und Jugend > Bayerisches Familiengeld > Antrag gestellt werden.

Wie lange bekommt man Betreuungsgeld in Bayern?

Längstens wird Familiengeld (wie das Betreuungsgeld) bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats gezahlt.

Für wen gibt es Betreuungsgeld?

Wer zahlt die Entschädigung? Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt bei Arbeitnehmern für längstens sechs Wochen der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann bei der von den Ländern bestimmten zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen.

Wie hoch ist das Betreuungsgeld?

Das Betreuungsgeld wird pro Kind für maximal 22 Monate gezahlt. Die Höchstsumme beträgt also künftig 3 300 € pro Kind (150 € x 22 Monate).

Was ist das Bayerische familiengeld?

Vom bayerischen Familiengeld profitieren alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern. Mit dem Familiengeld wurden die früheren Leistungen, das Betreuungsgeld und das Landeserziehungsgeld, gebündelt und aufgestockt. Die Eltern werden mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt.

Wann kommt das Bayerische familiengeld?

Das Bayerische Familiengeldgesetz ist am 1. August 2018 in Kraft getreten. Das Familiengeld wird seit September 2018 an Eltern ausgezahlt. Vom bayerischen Familiengeld profitieren Eltern von ein- und zweijährigen Kindern.

Wann beantragt man familiengeld?

Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat bzw. vor dem beabsichtigten späteren Leistungsbeginn gestellt werden.

Wie erhalten sie einen Antrag für das Betreuungsgeld 2013?

CHIP Online hat passend zur Einführung des Betreuungsgeldgesetzes den Betreuungsgeld – Antrag als Download im PDF-Format oder zum online Ausfüllen für alle parat, die Anspruch auf das Betreuungsgeld haben. Auf CHIP Online finden Sie kostenlos diverse Antragsformulare für das Betreuungsgeld 2013.

Was ist die Rechtsgrundlage für das Bayerische Betreuungsgeld?

Rechtsgrundlage für Bayerisches Betreuungsgeld beziehungsweise Bayerisches Familiengeld ist das Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG), das am 01. August 2018 in Kraft trat und die Regelungen zum Bayerischen Betreuungsgeld ablöste.

Wie können Leistungen nach dem Bayerischen Betreuungsgeldgesetz bewilligt werden?

Aufgrund der Übergangsregelung in Art. 9a Abs. 3 Bayerisches Familiengeldgesetz können für Lebensmonate eines Kindes, die ab September 2018 beginnen oder begonnen haben, grundsätzlich keine Leistungen nach dem Bayerischen Betreuungsgeldgesetz mehr bewilligt werden.

Wie kann man ein Betreuungsgeld beziehen?

Um die Leistung zu beziehen muss der Betreuungsgeld Antrag ausgefüllt werden. Diesen erhält man entweder in der zuständigen Antragsstelle oder man kann ihn weiter unten direkt, für das jeweilige Bundesland, online herunterladen.