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Wie lange dauert Beihilfe Hessen?

Wie lange dauert Beihilfe Hessen?

Die Bearbeitungszeit für Beihilfeanträge beträgt bis zu vier Wochen. Zu Jahresbeginn und während der Sommerferien sind die Bearbeitungszeiten besonders lang. Untätigkeitsklage können Sie erst nach drei Monaten erheben. Abschlagszahlungen gibt es nur ausnahmsweise.

Wer ist Beihilfeberechtigt in Hessen?

Nach der Hessischen Beihilfeverordnung sind grundsätzlich dieselben Personen beihilfeberechtigt wie nach Bundesrecht. Die Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige ist allerdings weitaus geringer: Lediglich den steuerlichen Grundfreibetrag von 820 Euro dürfen sie verdienen.

Wie lange kann man bei der Beihilfe einreichen?

Für Aufwendungen, die bis zum 31.12

Wann wird Beihilfe ausgezahlt?

Nordrhein-Westfalen Je nach Antragsaufkommen bis zu vier Wochen.

Wie lange ist ein Kind beihilfefähig?

Der Dienstherr zahlt für die Kinder seiner Beamten/-innen so lange Beihilfe, wie diese kindergeldberechtigt sind, also bis zum Ende ihrer Ausbildung bzw. bis maximal zum Ende des 25. Lebensjahres.

Was zahlt die Beihilfe in Hessen?

Die Bemessungssätze in der Beihilfe Hessen sind familienbezogen. Für ambulante- und zahnärztliche Leistungen erhalten beihilfeberechtigte Person 50% Beihilfe vom Dienstherrn. Für stationäre Behandlungen sind es 65% Beihilfe. Bemessungsätze sind 70% für ambulante- und zahnärztliche Leistungen.

Was kann ich alles bei der Beihilfe einreichen?

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Aufwendungen im Fall von Krankheit, Pflege, Geburt oder Tod. Wie hoch dieser Zuschuss ist, lesen Sie hier. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind grundsätzlich beihilfefähig. Welche Ausnahmen Sie dennoch erwarten, erfahren Sie hier.

Was ist ein Antrag auf Beihilfe?

Antrag auf Beihilfe Antragsteller/in Name, Vorname Geburtsdatum Personalnummer E -MailAdresse Dienststellen -Nr. Telefonnummer privat Regierungspräsidium Kassel Dezernat Beihilfen Hünfeld 36086 Hünfeld Telefonnummer dienstlich Bitte keine Originalbelege beifügen

Wie werden die Beihilfeanträge zur Verfügung gestellt?

Die Beihilfeanträge werden Ihnen auf dieser Seite in einer “Langfassung” und “Kurzfassung” als Download zur Verfügung gestellt.

Wie kann ich die Beihilfe für meine Ehegattin zurückzahlen?

Ich bin verpflichtet, die Beihilfe für meinen Ehegatten/meine Ehegattin und die auf den erhöhten Bemessungssatz entfallende Beihilfe zurückzuzahlen, soweit die Angaben über die Höhe seiner/ihrer Einkünfte unzutreffend sind oder durch nachträgliche Erhöhung der Einkünfte (z. B. durch Feststellung des Finanzamtes) unzutreffend werden.