Was sind Schwellenwerte im Vergaberecht?
Was sind Schwellenwerte im Vergaberecht?
Die Schwellenwerte bilden das wichtigste Abgrenzungsmerkmal für die Frage, welche Regeln und Vorschriften von öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen sowie der Ausrichtung von Wettbewerben zu beachten sind.
Für wen gelten Schwellenwerte?
Im Zusammenhang mit öffentlichen Vergaben stellen die Schwellenwerte die Auftragswerte dar, ab denen für öffentliche Auftraggeber die EU-Richtlinien gelten.
Wer legt Schwellenwerte fest?
Die Schwellenwerte werden in der Regel alle zwei Jahre geändert und per EU-Verordnung festgesetzt. Je nach Typ der Vergabe gilt dabei ein anderer Schwellenwert. Seit 1.1
Wann müssen Bauleistungen öffentlich ausgeschrieben werden?
Vergabestellen des Landes und der Kommunen müssen bei Lieferungen und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von 214.000 Euro und bei Bauleistungen ab einem Auftragswert von 5.350.000 Euro europaweit ausschreiben.
Welche Schwellenwerte gibt es?
Derzeit liegt der Schwellenwert für Bauaufträge und Konzessionsvergaben bei 5.350.000 Euro. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge liegt er bei 214.000 Euro, im Sektorenbereich bei 428.000 Euro und für Aufträge der oberen und obersten Bundesbehörden bei 139.000 Euro.
Was ist ein Schwellenwerte?
Schwel|len|wert, Mehrzahl: Schwel|len|wer|te. Wortbedeutung/Definition: 1) kleinster oder größter Wert einer Größe, der als Ursache einer wahrnehmbaren Veränderung gilt.
Wie wird der Schwellenwert ermittelt?
Berechnung der Schwellenwerte Bei Laufzeiten bis zu 48 Monaten ist der Gesamtwert des Auftrags maßgeblich, der nach dem Wert der in diesem Zeitraum zu erbringenden Leistungen zu bestimmen ist. Sofern kein Zeitraum angegeben ist oder mehr als 48 Monate beträgt, wird der Gesamtwert stets auf 48 Monate berechnet.
Warum muss öffentlich ausgeschrieben werden?
Die öffentliche Ausschreibung wird auf bei europäischen Vorhaben als offenes Verfahren bezeichnet. Suchprofile ermöglichen eine detaillierte Recherche nach Aufträgen zu Bauleistungen (z.B. Ausschreibungen nach VOB), Ausschreibungen zu Lieferleistungen und zu Dienstleistungen.
Welche 2 Schwellenwerte gibt es?
Je nach Typ der Vergabe gilt dabei ein anderer Schwellenwert….Seit 1.1
In welchen Bereichen findet das Vergaberecht Anwendung?
Bei Vergaben oberhalb der Schwellenwerte findet das sogenannte GWB -Vergaberecht Anwendung, das auf der Umsetzung entsprechender Vorgaben in EU-Richtlinien beruht:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4.
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)
- Sektorenverordnung (SektVO)
Wer ist zur Ausschreibung verpflichtet?
Wer nun ein öffentlicher Auftraggeber ist, wird in § 98 Nr. 1 GWB behandelt. Danach sind Gebietskörperschaften und ihre Verbände also der Bund, die Länder und die Gemeinden wie auch z.B. Zweckverbände zur Ausschreibung verpflichtet.
Was sind die Schwellenwerte der EU-Richtlinien?
Die jeweiligen Schwellenwerte ergeben sich aus den Vorschriften der jeweiligen EU-Richtlinien, auf die in § 106 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 GWB verwiesen wird. Es handelt sich um sog. dynamische Verweisungen, d.h. die Schwellenwerte gelten unmittelbar in der jeweiligen Fassung der EU-Richtlinien.
Wie hoch ist der Schwellenwert für Bauaufträge?
Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert einheitlich bei 5.350.000 € (ohne USt.). Für Konzessionen beträgt der Schwellenwert ebenfalls 5.350.000 € (ohne USt.). Die genannten Werte gelten ab Beginn für die nächsten zwei Jahre. Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den jeweiligen EU-Schwellenwert (sog.
Was gilt bei Ausschreibungen von geringem Auftragswert?
Bei Ausschreibungen von geringem Auftragswert gelten ausschließlich die nationalen Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe. Gleichwohl sollten die allgemein in der EU geltenden Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung beachtet werden.
Zur Ermittlung ob der jeweilige Schwellenwert erreicht wird, ist vom öffentlichen Auftraggeber ein voraussichtlicher Auftragswert zu schätzen. Die Schätzung des Auftragswerts ist in § 3 Vergabeverordnung – VgV geregelt.